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Haben Verbraucher Anspruch auf geimpfte Handwerker? (Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung)
Der gerufene Handwerker klingelt beim Auftraggeber. Bevor der Kunde ihn einlässt, möchte Allerdings können Kunden darauf bestehen, dass Handwerker eine Maske tragen. „Die normalen
er aber zunächst den Impfpass des Arbeiters sehen. Darf er das? So ist die Rechtslage: AHA-Regeln gelten ja auch bei Terminen mit Handwerkern“, so Husemann. Es ist auch anzura-
Im Kino, im Restaurant und mittlerweile auch im Betrieb: an vielen Orten haben wir uns ten, diese einzuhalten. „Gerade in Innenräumen empfiehlt sich das, um Kummer und Stress zu
daran gewöhnt, unseren Impfpass vorzeigen zu müssen. Aber haben Kunden auch das Recht, vermeiden und möglichst unbeschadet durch die Corona-Zeit zu kommen.“
den Impfstatus von Handwerkern zu kontrollieren, den sie sich nach Hause rufen?
Nein, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Verbraucher
haben aus Datenschutzgründen keinen Anspruch darauf, sich einen 3G-Nachweis vorlegen zu
lassen.“
Betrieb ist zu 3G verpflichtet
Die Verantwortung für die Prüfung der 3G-Regel liegt beim Chef. „Der Inhaber des Betriebs
hat sicherzustellen, dass wirklich nur Mitarbeiter, die das erfüllen, zur Arbeit gehen“, so
Husemann. Und Arbeit meint hier jeglichen Einsatzort, also auch die Wohnung eines Kunden.
Darauf müssen Verbraucher also vertrauen. „Natürlich kann man im Betrieb anrufen und sich
bestätigen lassen, dass dieser die 3G-Regeln einhält“, sagt Husemann. „Sicherlich haben die
Betriebe aber selbst ein großes Interesse an der Einhaltung, weil es ja Bußgelder gibt, wenn
man dagegen verstößt.“ Detaillierte Auskünfte über einzelne Beschäftigte müssen die Betrie-
be allerdings nicht geben.
Ohne Impfpflicht kein Anspruch
Ebenso hat niemand einen Anspruch darauf, dass nur ein geimpfter Mitarbeiter geschickt wird.
Ohnehin wäre das gar nicht umsetzbar. Unter Umständen weiß der Chef selbst nicht, welche
Angestellten geimpft sind und welche nicht. Denn bei 3G reicht immer auch ein Testnach-
weis. „Solange wir keine Impfpflicht haben, auch nicht für bestimmte Bereiche, hat man auch
keinen Anspruch darauf, dass nur jemand kommt, der geimpft ist“, sagt die Verbraucherschüt-
zerin.
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