Page 6 - Glas News 02/21
P. 6

GlasNews                                                                                                                                             INHALT











       >>


       Ziel der BF-Empfehlung ist, Haftungsrisiken für die in der Glasberatung Tätigen zu minimieren,
       die aus dem Übersehen einer gesetzlichen Forderung bzw. einer Fehleinschätzung der örtli-
       chen Gegebenheiten resultieren können. Dieser Empfehlung schließt sich der Flachglas                     Empfehlung zu bruchsicherem Glas
                                                                                                                in Verkehrsbereichen
                                                                                                                April 2021
       MarkenKreis an. D. h. auch wir empfehlen:
                                                                                                                Die neuen Teile 1 und 2 der DIN 18008 liegen seit nun-
                                                                                                                mehr einem Jahr im Weißdruck vor. Obwohl die Neue-
                                                                                                                rungen der Norm hinlänglich bekannt sind, scheint nach
                                                                                                                wie vor Abschnitt 5.1.4 von Teil 1 Verständnisschwierig-
                                                                                                                keiten zu bereiten. Er lautet:
       Sofern Planer, Fensterhersteller und Glasverarbeiter keine Haftungsrisiken eingehen wol-                   5.1.4  Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur
                                                                                                                Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen
                                                                                                                erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschrän-
                                                                                                                kung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwen-
                                                                                                                dung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt
       len, sollten sie in Beratungsgesprächen mit Bauherren und Kunden für Verkehrsbereiche,                      ANMERKUNG: Es wird z. B. auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung   iStock by Getty Images
                                                                                                                werden.
                                                                                                                  (MBO) bzw. die entsprechende Umsetzung im Landesrecht verwiesen.
       d. h. für Bereiche, in denen sich Personen bei der Fortbewegung inner- und außerhalb von                 Dieser Normabschnitt wird oftmals als „Freifahrtschein“   Beispielhaft wird dazu auf § 37 (2) „Fenster, Türen,
                                                                                                                          sonstige Öffnungen“ der Muster-Bauordnung (MBO)
                                                                                                                für die Verwendung nicht-bruchsicherer Gläser in Ver-
                                                                                                                kehrsbereichen interpretiert. Jedoch steht das dort nicht.  verwiesen. Es könnten aber auch z. B. § 3 „Allgemeine
                                                                                                                Objektiv betrachtet konkretisiert der Normabschnitt
                                                                                                                lediglich, wie Schutzmaßnahmen für Verglasungen aus-  Anforderungen“ oder § 16 „Verkehrssicherheit“ der MBO
                                                                                                                          relevant sein. Ähnliche Forderungen können darüber
                                                                                                                sehen können, wenn sie auf Grund gesetzlicher Forde-
                                                                                                                          hinaus auch in anderen Rechtsgebieten gestellt werden,
       Gebäuden an Glas verletzen könnten, stets bruchsichere Gläser, also Einscheiben- oder                    rungen zur Verkehrssicherheit erforderlich werden.   wie z. B. dem Arbeitsrecht (Arbeitsstättenverordnung),
                                                                                                                          dem Sozialrecht (Unfallverhütungsvorschriften) oder dem
                                                                                                                          Privatrecht (allgemeine Verkehrssicherungspflicht, bei
                                                                                                                Die Frage, ob gesetzliche Forderungen zur Verkehrssi-
                                                                                                                          Unterlassung Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB),
                                                                                                                cherheit bestehen, wird dort nicht beantwortet. Statt-
       Verbund-Sicherheitsglas empfehlen. Darüber hinaus empfehlen wir, dies in einem Bera-                     dessen verlangt der Normabschnitt, diese zunächst zu   wobei diese Aufzählung nicht vollständig sein muss.
                                                                                                                ermitteln und – sofern welche bestehen, die Schutzmaß-
                                                                                                                nahmen für Verglasungen erforderlich machen – sie durch
                                                                                                                          Die Vielzahl der infrage kommenden gesetzlichen For-
                                                                                                                          derungen ist für Planer, Fensterhersteller und Glasver-
                                                                                                                Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder
                                                                                                                durch Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruch-
                                                                                                                          Beantwortung der Frage, ob und welche gesetzlichen
                                                                                                                verhalten zu erfüllen.  arbeiter oftmals unüberschaubar. Und damit auch die
       tungsprotokoll zu dokumentieren und dieses vom Bauherrn bzw. Kunden gegenzeichnen                                  Forderungen bestehen und ob nicht irrtümlich eine
                                                                                                                          davon übersehen wurde.
       zu lassen.
                                                                                                                          Flachglas MarkenKreis GmbH
                                                                                                                          Auf der Reihe 2   45884 Gelsenkirchen   www.flachglas-markenkreis.de
                                                                                                                                   1/2
       Die o. g. BF-Information 016/2020 „Information zu Sicherheitsglas in der neuen DIN 18008“                Anlage: Flyer
       finden Sie als kostenfreien Download unter:
       www.bundesverband-flachglas.de/downloads/bf-informationen
       Die obigen Ausführungen haben wir in einem Flyer „Empfehlung zu bruchsicherem Glas
       in Verkehrsbereichen“ abgedruckt, den Sie in Anlage finden.
      © Flachglas MarkenKreis GmbH                                                                                              GlasNews 2/21              Seite 6/10
   1   2   3   4   5   6   7   8   9   10   11