Page 6 - Glas News 02/21
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Ziel der BF-Empfehlung ist, Haftungsrisiken für die in der Glasberatung Tätigen zu minimieren,
die aus dem Übersehen einer gesetzlichen Forderung bzw. einer Fehleinschätzung der örtli-
chen Gegebenheiten resultieren können. Dieser Empfehlung schließt sich der Flachglas Empfehlung zu bruchsicherem Glas
in Verkehrsbereichen
April 2021
MarkenKreis an. D. h. auch wir empfehlen:
Die neuen Teile 1 und 2 der DIN 18008 liegen seit nun-
mehr einem Jahr im Weißdruck vor. Obwohl die Neue-
rungen der Norm hinlänglich bekannt sind, scheint nach
wie vor Abschnitt 5.1.4 von Teil 1 Verständnisschwierig-
keiten zu bereiten. Er lautet:
Sofern Planer, Fensterhersteller und Glasverarbeiter keine Haftungsrisiken eingehen wol- 5.1.4 Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur
Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen
erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschrän-
kung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwen-
dung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt
len, sollten sie in Beratungsgesprächen mit Bauherren und Kunden für Verkehrsbereiche, ANMERKUNG: Es wird z. B. auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung iStock by Getty Images
werden.
(MBO) bzw. die entsprechende Umsetzung im Landesrecht verwiesen.
d. h. für Bereiche, in denen sich Personen bei der Fortbewegung inner- und außerhalb von Dieser Normabschnitt wird oftmals als „Freifahrtschein“ Beispielhaft wird dazu auf § 37 (2) „Fenster, Türen,
sonstige Öffnungen“ der Muster-Bauordnung (MBO)
für die Verwendung nicht-bruchsicherer Gläser in Ver-
kehrsbereichen interpretiert. Jedoch steht das dort nicht. verwiesen. Es könnten aber auch z. B. § 3 „Allgemeine
Objektiv betrachtet konkretisiert der Normabschnitt
lediglich, wie Schutzmaßnahmen für Verglasungen aus- Anforderungen“ oder § 16 „Verkehrssicherheit“ der MBO
relevant sein. Ähnliche Forderungen können darüber
sehen können, wenn sie auf Grund gesetzlicher Forde-
hinaus auch in anderen Rechtsgebieten gestellt werden,
Gebäuden an Glas verletzen könnten, stets bruchsichere Gläser, also Einscheiben- oder rungen zur Verkehrssicherheit erforderlich werden. wie z. B. dem Arbeitsrecht (Arbeitsstättenverordnung),
dem Sozialrecht (Unfallverhütungsvorschriften) oder dem
Privatrecht (allgemeine Verkehrssicherungspflicht, bei
Die Frage, ob gesetzliche Forderungen zur Verkehrssi-
Unterlassung Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB),
cherheit bestehen, wird dort nicht beantwortet. Statt-
Verbund-Sicherheitsglas empfehlen. Darüber hinaus empfehlen wir, dies in einem Bera- dessen verlangt der Normabschnitt, diese zunächst zu wobei diese Aufzählung nicht vollständig sein muss.
ermitteln und – sofern welche bestehen, die Schutzmaß-
nahmen für Verglasungen erforderlich machen – sie durch
Die Vielzahl der infrage kommenden gesetzlichen For-
derungen ist für Planer, Fensterhersteller und Glasver-
Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder
durch Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruch-
Beantwortung der Frage, ob und welche gesetzlichen
verhalten zu erfüllen. arbeiter oftmals unüberschaubar. Und damit auch die
tungsprotokoll zu dokumentieren und dieses vom Bauherrn bzw. Kunden gegenzeichnen Forderungen bestehen und ob nicht irrtümlich eine
davon übersehen wurde.
zu lassen.
Flachglas MarkenKreis GmbH
Auf der Reihe 2 45884 Gelsenkirchen www.flachglas-markenkreis.de
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Die o. g. BF-Information 016/2020 „Information zu Sicherheitsglas in der neuen DIN 18008“ Anlage: Flyer
finden Sie als kostenfreien Download unter:
www.bundesverband-flachglas.de/downloads/bf-informationen
Die obigen Ausführungen haben wir in einem Flyer „Empfehlung zu bruchsicherem Glas
in Verkehrsbereichen“ abgedruckt, den Sie in Anlage finden.
© Flachglas MarkenKreis GmbH GlasNews 2/21 Seite 6/10