Page 5 - QualitaetsrichtlinieIsolierglas
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Zulässigkeiten für Dreischeiben-
           Isolierglas, Verbundglas (VG) und                 Zusätzliche Anforderungen bei
           Verbund-Sicherheitsglas (VSG)                     thermisch vorgespannten Gläsern


           Die Zulässigkeiten der Zone E und M in den        Für Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und teilvor-
           Tabellen 1 bis 3 erhöhen sich in der Häufigkeit je   gespanntes Glas (TVG) sowie Verbundglas (VG) und
           zusätzlicher Glaseinheit und je Verbundglaseinheit   Verbund-Sicherheitsglas (VSG) aus ESG und/oder
           um 25 % der oben genannten Werte. Das Ergebnis    TVG gilt:
           wird stets aufgerundet.                           •   Die lokale Welligkeit auf der Glasfläche – außer
                                                                bei ESG aus Ornamentglas und TVG aus
                                                                Ornamentglas – darf 0,3 mm bezogen auf eine
           Zulässigkeiten für monolithische                     Messstrecke von 300 mm nicht überschreiten.
           Einfachgläser                                     •   Die Verwerfung bezogen auf die gesam-
                                                                te Glaskantenlänge – außer bei ESG aus
           Die Zulässigkeiten der Zone E und M in den           Ornamentglas und TVG aus Ornamentglas –
           Tabellen 1 bis 3 reduzieren sich in der Häufigkeit   darf nicht größer als 3 mm pro 1000 mm
           um 25 % der oben genannten Werte. Das Ergebnis       Glaskantenlänge sein. Bei quadratischen
           wird stets aufgerundet.                              Formaten und annähernd quadratischen
                                                                Formaten (bis 1:1,5) sowie bei Einzelscheiben
                                                                mit einer Nenndicke < 6 mm können größere
                                                                Verwerfungen auftreten.




                                                             Bewertung des sichtbaren Bereiches
                                                             des Isolierglas-Randverbundes,
                                                             Geradheit der Abstandhalter


                                                             Im sichtbaren Bereich des Randverbundes und
                                                             somit außerhalb der lichten Glasfläche können
                                                             bei Isolierglas an Glas und Abstandhalterrahmen
                                                             fertigungsbedingte Merkmale erkennbar sein.
                                                             Diese Merkmale können sichtbar werden, wenn
                                                             der Isolierglas-Randverbund konstruktionsbedingt
                                                             an einer oder mehreren Seiten nicht abgedeckt
                                                             ist. Die zulässigen Abweichungen der Parallelität
                                                             der/des Abstandhalter(s) zur geraden Glaskante
                                                             oder zu weiteren Abstandhaltern (z. B. bei
                                                             Dreifach-Wärmedämmglas) betragen bis zu einer
                                                             Kantenlänge von:
                                                                ≤ 2,5 m            3 mm
                                                                2,5 m – 3,5 m      4 mm
                                                                > 3,5 m            5 mm

                                                             Die Abweichungen dürfen nicht 2 mm je 20 cm
                                                             Kantenlänge überschreiten.
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