Page 5 - QualitaetsrichtlinieIsolierglas
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Zulässigkeiten für Dreischeiben-
Isolierglas, Verbundglas (VG) und Zusätzliche Anforderungen bei
Verbund-Sicherheitsglas (VSG) thermisch vorgespannten Gläsern
Die Zulässigkeiten der Zone E und M in den Für Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und teilvor-
Tabellen 1 bis 3 erhöhen sich in der Häufigkeit je gespanntes Glas (TVG) sowie Verbundglas (VG) und
zusätzlicher Glaseinheit und je Verbundglaseinheit Verbund-Sicherheitsglas (VSG) aus ESG und/oder
um 25 % der oben genannten Werte. Das Ergebnis TVG gilt:
wird stets aufgerundet. • Die lokale Welligkeit auf der Glasfläche – außer
bei ESG aus Ornamentglas und TVG aus
Ornamentglas – darf 0,3 mm bezogen auf eine
Zulässigkeiten für monolithische Messstrecke von 300 mm nicht überschreiten.
Einfachgläser • Die Verwerfung bezogen auf die gesam-
te Glaskantenlänge – außer bei ESG aus
Die Zulässigkeiten der Zone E und M in den Ornamentglas und TVG aus Ornamentglas –
Tabellen 1 bis 3 reduzieren sich in der Häufigkeit darf nicht größer als 3 mm pro 1000 mm
um 25 % der oben genannten Werte. Das Ergebnis Glaskantenlänge sein. Bei quadratischen
wird stets aufgerundet. Formaten und annähernd quadratischen
Formaten (bis 1:1,5) sowie bei Einzelscheiben
mit einer Nenndicke < 6 mm können größere
Verwerfungen auftreten.
Bewertung des sichtbaren Bereiches
des Isolierglas-Randverbundes,
Geradheit der Abstandhalter
Im sichtbaren Bereich des Randverbundes und
somit außerhalb der lichten Glasfläche können
bei Isolierglas an Glas und Abstandhalterrahmen
fertigungsbedingte Merkmale erkennbar sein.
Diese Merkmale können sichtbar werden, wenn
der Isolierglas-Randverbund konstruktionsbedingt
an einer oder mehreren Seiten nicht abgedeckt
ist. Die zulässigen Abweichungen der Parallelität
der/des Abstandhalter(s) zur geraden Glaskante
oder zu weiteren Abstandhaltern (z. B. bei
Dreifach-Wärmedämmglas) betragen bis zu einer
Kantenlänge von:
≤ 2,5 m 3 mm
2,5 m – 3,5 m 4 mm
> 3,5 m 5 mm
Die Abweichungen dürfen nicht 2 mm je 20 cm
Kantenlänge überschreiten.