Page 5 - TI-Aufzug
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Technische Information Verglasungen für Aufzugsanlagen

               4        Verglasungen in Schacht- und Fahrkorbtüren
               4.1      Brandschutzanforderungen

               Verglasungen in Schachttüren müssen die maßgebenden Brandschutzbestimmungen erfüllen.


               4.2      Statische Anforderungen
               Verglasungen in Schacht- und Fahrkorbtüren müssen einer auf beliebiger Seite an beliebiger
               Stelle vertikal auf eine runde oder quadratische Fläche von 5 cm² einwirkenden gleichmäßig ver-
               teilten statischen Kraft von 0,3 kN standhalten, ohne dass eine elastische Verformung von mehr
               als 15 mm auftritt.
               Außerdem darf eine an einer Schachttür haltestellenseitig oder an einer Fahrkorbtür fahrkorbseitig
               an beliebiger Stelle vertikal auf eine runde oder quadratische Fläche von 100 cm² gleichmäßig ver-
               teilte statische Kraft von 1 kN keine wesentliche bleibende Verformung bewirken, die sich auf die
               Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Tür auswirken könnte.


               4.3      Weitere Anforderungen

               Zusätzlich dürfen bei den Pendelschlagprüfungen nach Abschnitt 5.3.5.3.4 der DIN EN 81-20 in
               den Glaselementen keine Risse entstehen.
               Für Verglasungen in kraftbetätigten Türen enthält Abschnitt 5.3.6.2.2.1 der DIN EN 81-20 weitere
               Bestimmungen. Darüber hinaus enthält Abschnitt 5.3.7.2.1 Vorgaben für Sichtfensterverglasungen
               in von Hand zu öffnenden Schachttüren.

               4.4      Kennzeichnung

               Die Glasscheiben müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

                    a)  Name des Herstellers und Handelsname,
                    b)  Art des Glases,

                    c)  Dicke (z. B. 8/8/0,76 mm).


               5        Verglasungen in Fahrkorbwänden und -dächern

               5.1      Brandschutzanforderungen
               Die Feuerwiderstandsfähigkeit der Wände und der Deckenmaterialien des Fahrkorbs muss min-
               destens der folgenden Klassifizierung nach EN 13501-1 entsprechen:

                    Wand  C-s2, d1
                    Decke  C-s2, d0


               5.2      Statische Anforderungen

               Verglasungen in Fahrkorbwänden müssen nach Abschnitt 5.3.5.3.1 und 0.4.11 der DIN EN 81-20
               einer vom Inneren des Fahrkorbs nach außen an beliebiger Stelle vertikal auf eine runde oder
               quadratische Fläche von 5 cm² einwirkenden gleichmäßig verteilten statischen Kraft von 0,3 kN






                Flachglas MarkenKreis GmbH              Stand: Januar 2020                           Seite 4 von 5
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