Page 6 - TI-Aufzug
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Technische Information Verglasungen für Aufzugsanlagen
standhalten, ohne dass eine elastische Verformung von mehr als 15 mm auftritt. Dabei darf kein
Verbund angesetzt werden.
Außerdem darf eine vom Inneren des Fahrkorbs nach außen an beliebiger Stelle vertikal auf eine
runde oder quadratische Fläche von 100 cm² gleichmäßig verteilt angreifende Kraft von 1 kN zu
keiner dauerhaften Verformung größer als 1 mm führen.
5.3 Weitere Anforderungen
Zusätzlich dürfen bei den Pendelschlagprüfungen nach Abschnitt 5.4.3.2.3 der DIN EN 81-20 in
den Glaselementen keine Risse entstehen. Die Prüfungen sind bei allseitig linienförmig gelagerten
ebenen Glasscheiben nicht erforderlich, wenn deren Maximalgröße, definiert über den Durchmes-
ser des Inkreises, und deren Mindestaufbau folgender Tabelle entspricht:
Mindestaufbau von allseitig linienförmig gelagerten ebenen Glasscheiben für Fahrkorbwände nach
Tabelle 9 der DIN EN 81-20 (2014-11)
Fahrkorbwände mit Glasflächen, deren Unterkanten weniger als 1,10 m vom Fußboden entfernt
sind, müssen in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,10 m einen Handlauf haben, der unabhängig vom
Glas befestigt ist.
Verglasungen in Fahrkorbdächern müssen zusätzlich den Anforderungen nach Abschnitt 5.4.7 der
DIN EN 81-20 entsprechen.
5.4 Kennzeichnung
Siehe Abschnitt 4.4.
Flachglas MarkenKreis GmbH Stand: Januar 2020 Seite 5 von 5