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GlasNews INHALT
Wie geht es nun weiter? Und die übrigen Normänderungen?
Ergänzend zum Abschnitt 5.1.4 wurde von fünf Verbänden aus der Glas-, Fenster- und Fassa- Neben der oben erläuterten werden viele weitere, mindestens ebenso wichtige
denbranche ein gemeinsames Hinweispapier mit dem Titel „Verkehrssicherheit bei verglasten Normänderungen kompakt in der BF-Information 013/2019 beschrieben. Sie steht
Türen und bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung“ erarbeitet, das die Glasauswahl zum kostenfreien Download auf der Homepage des Bundesverband Flachglas unter
erleichtern soll. Wer jedoch hofft, darin leicht verständliche und rechtssichere Hinweise zur folgendem Link bereit: www.bundesverband-flachglas.de/downloads/bf-informationen
Glasauswahl zu finden, wird enttäuscht sein.
Infokasten zur Verkehrssicherheit:
Letztendlich lässt sich aber das Risiko einer falschen Glasauswahl jederzeit vermeiden, indem
man für die infrage kommenden Bereiche konsequent Gläser mit sicherem Bruchverhalten
empfiehlt und verwendet. Z u allen Landesbauordnungen existieren diverse, z.T. mehrere 1000-Seiten
umfassende Rechtskommentare mit bauordnungsrechtlich fundierten Antworten
Zur Erinnerung: Die DIN 18008 definiert sicheres Bruchverhalten als auf nahezu allen Detailfragen. So steht z.B. zur Verkehrssicherheit und den dies-
bezüglichen Flächen im Gädtke-Kommentar zur Bauordnung NRW [1]:
bei einem Bruch werden die Bruchstücke zusammengehalten und zerfallen nicht Rdn. 1: (...) Erfasst werden alle Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen und
oder ein Zerfall erfolgt in eine große Anzahl kleiner Bruchstücke Befahren bestimmt sind, sowohl auf dem Grundstück selbst, wie z.B. Zugänge und
Zufahrten, Terrassen oder Spielflächen, als auch innerhalb der oder auf den baulichen
Anmerkung zum Begriff: Das Bruchverhalten von Glas gilt als sicher, wenn es die Normen Anlagen, wie z.B. Flure, Rampen, Laubengänge, Balkone, Dachterrassen, Treppen
für Sicherheitsglas erfüllt. Drahtglas besitzt kein sicheres Bruchverhalten. oder Aufzüge. (...)
BEISPIEL Einscheibensicherheitsglas (ESG) nach DIN EN 12150-2 und DIN EN 14179-2 oder Rdn. 3: Die (...) geforderte Verkehrssicherheit beschränkt sich nicht allein auf die
Verbundsicherheitsglas (VSG) nach DIN EN 14449 oder Glas, nachgewiesen durch Prüfung allgemein zugänglichen Verkehrsflächen in und auf den baulichen Anlagen und auf
nach DIN EN 12600 mindestens Klasse 3 (B) 3 oder 3 (C) 3. den dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke,
sondern sie ist auch dort zu erfüllen, wo sonst Gefahren für – auch nur gelegentliche –
Benutzer entstehen können (...)
Die Veröffentlichung der Weißdrucke der beiden überarbeiteten Normteile ist für Herbst 2019
vorgesehen. Ihre bauordnungsrechtliche Einführung als Technische Baubestimmungen wird [1] Gädtke, Czepuck et al.: BauO NRW Kommentar. 12. Aufl. 2010, ISBN 978-3-8041-1835-5, S. 709ff.
vermutlich nicht vor 2020 erfolgen. Unabhängig davon gilt § 37 Abs. 2 MBO/LBO bereits seit
vielen Jahren.
© Flachglas MarkenKreis GmbH GlasNews 4/19 Seite 11/15