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Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung kommt (Quelle: handwerksblatt.de)
Die steuerliche Förderung energetischer neuer Fenster oder die Dämmung von Dä- Investitions- und Tilgungszuschüsse für Ein-
Gebäudesanierung beginnt im kommenden chern und Außenwänden. Die Kosten solcher zelmaßnahmen und Komplettsanierungen
Jahr. Das hat jetzt das Bundeskabinett be- Maßnahmen sollen künftig mit bis zu 20 auf Effizienzhaus-Niveau sollen zukünftig um
schlossen. Das Handwerk ist erleichtert, dass Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren zehn Prozent steigen.
die Förderung nun endlich auf den Weg ge- steuerlich in Abzug gebracht werden.
bracht wird. „Mit dem Beschluss bringt das Bundeskabi-
Eine progressionsunabhängige Ausgestaltung nett eines der wichtigsten Förderinstrumente
Das Kabinett hat den vom Bundesfinanzmi- soll gewährleisten, dass Gebäudebesitzer al- im Gebäudesektor endlich auf den Weg und
nisterium vorgelegten Gesetzesentwurf zur ler Einkommensklassen von der steuerlichen stößt damit eine bedeutende Maßnahme
Einführung einer steuerlichen Förderung Förderung profitieren. Voraussetzung ist des kürzlich beschlossenen Klimaschutzpro-
energetischer Gebäudesanierungen gebilligt. lediglich, dass es sich bei dem geförderten gramms 2030 an“, kommentiert Hans Peter
Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzpro- Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum Wollseifer. Als nunmehr zweite Säule biete Foto: © Slavomir Valigursky/123RF.com
gramms 2030. Die steuerliche Förderung soll handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steu- die steuerliche Förderung energetischer Ge-
die bestehenden Förderprogramme des Bun- erjahr 2020 wirksam werden, die Ausgaben bäudesanierungen eine echte Alternative zu
deswirtschaftsministeriums ergänzen. für Sanierungsmaßnahmen könnten also den bestehenden Kredit- und Zuschusspro- vorzunehmen. „Die geplante Laufzeit von
erstmalig mit der Steuererklärung im Jahr grammen, so der Präsident des Zentralver- zehn Jahren entspricht unserer Forderung,
„Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz im 2021 geltend gemacht werden. band des Deutschen Handwerks. Förderinstrumente langfristig auszurichten.
Gebäudesektor“, sagt Wirtschaftsminister Pe- Damit können sich unsere Betriebe auf die
ter Altmaier (CDU). „Steuerliche Anreize sind Weitere Vorteile für Sanierungswillige Größtmögliche Freiheit für Gebäudeeigentümer voraussichtlich steigende Nachfrage nach
im Gebäudebestand ein zentrales Instrument Sanierungswillige haben zukünftig die Gebäudeeigentümer hätten nun die größt- energetischen Sanierungen sukzessive
und gut sowohl für den Klimaschutz wie auch Wahl: Entweder sie schreiben Einzelmaß- mögliche Freiheit, das Förderinstrument zu einstellen und entsprechende Kapazitäten
für das Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort.“ nahmen steuerlich ab, oder sie beantragen wählen, das für sie am besten geeignet ist. aufbauen“, erklärt der Handwerkspräsident.
Investitionszuschüsse über die etablierten Die Ausgestaltung als progressionsunab- Zur langfristigen Planungssicherheit müsse
Steuerlicher Abzug von bis zu 20 Prozent Programme wie das CO -Gebäudesanierungs- hängiger Steuerabzug von 20 Prozent der die Bundesregierung darauf achten, dass alle
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Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzel- programm, das Marktanreizprogramm für Aufwendungen je Einzelmaßnahme und bis beihilferechtlichen EU-Vorgaben eingehalten
maßnahmen zur Verbesserung der Energieef- Wärme aus erneuerbaren Energien und das zu 40.000 Euro pro Objekt sei ein wichtiger werden. Er fordert Bund und Länder auf, sich
fizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Heizungsoptimierungsprogramm. In diesen Anreiz für Eigentümer aller Einkommens- nun zügig abstimmen, damit die steuerliche
Energien steuerlich gefördert werden. Dies Programmen sieht das Klimaschutzprogramm gruppen, die notwendigen energetischen Sanierungsförderung zum Jahresanfang 2020
sind etwa ein Heizungstausch, der Einbau weitere Vorteile für Sanierungswillige vor: Sanierungen in den kommenden Jahren beginnen kann.
© Flachglas MarkenKreis GmbH GlasNews 4/19 Seite 12/15