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       Überarbeitung der Teile 1 und 2 der DIN 18008 abgeschlossen




       Nach rund vier Jahren Arbeit und zwei öffentlichen Entwürfen nebst Einspruchsverfahren konnte   Was ändert sich dadurch?
       Ende Juli 2019 endlich die Überarbeitung der Teile 1 und 2 der DIN 18008 abgeschlossen werden.  Zunächst einmal ändern sich dadurch die Anforderungen an die infrage kommenden
                                                                                      Verglasungen nicht. Denn § 37 Abs. 2 MBO/LBO besteht in dieser Form bereits seit
       Obwohl dabei viele hilfreiche Änderungen und Ergänzungen in die Norm eingearbeitet wurden,   vielen Jahren (seit MBO 2002). Jedoch werden nun alle Anwender der Norm unmiss-
       wurde vor allem eine einzige öffentlich wahrgenommen: die Ergänzung des Sicherheitskonzepts   verständlich darauf hingewiesen, dass in jedem Bundesland hierzu eine gesetzliche
       bzgl. Verglasungen unterhalb Brüstungshöhe ohne Absturzsicherung (Teil 1, Abschnitt 5.1.4).  Regelung existiert, die zu beachten ist (vgl. Tabelle).

       Aber auch hier konnte schließlich Einigkeit erzielt werden, da die vom Normenausschuss zu-
       nächst favorisierte, jedoch heftig kritisierte 0,8-m-Regel verändert und um einen Verweis auf die   Bundesland  LBO-Paragraf/-Artikel, der
                                                                                                                       § 37 Abs. 2 MBO entspricht
       gesetzliche Regelung des § 37 Abs. 2 Muster- /Landesbauordnung (MBO/LBO) ergänzt wurde.
       Der Abschnitt lautet nun:                                                       Baden-Württemberg               § 13 Abs. 2       LBOAVO
                                                                                       Bayern                          Art. 35 Abs. 1    BayBO
          5.1.4  Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur Verkehrssicherheit Schutzmaß-   Berlin                  § 37 Abs. 2       BauO Bln
          nahmen für Verglasungen erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschränkung   Brandenburg              § 37 Abs. 2       BbgBO
          der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruch-
          verhalten erfüllt werden.                                                    Bremen                          § 37 Abs. 2       BremLBO
                                                                                       Hamburg                         § 35 Abs. 2       HBauO
          ANMERKUNG  Es wird z.B. auf § 37 Abs. 2 Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Umsetzung    Hessen    § 40 Abs. 2       HBO
          in Landesrecht hingewiesen.
                                                                                       Mecklenburg-Vorpommern          § 37 Abs. 2       LBauO M-V
                                                                                       Niedersachsen*                  § 37 Abs. 2       NBauO
       Der in Bezug genommene Absatz 2 des § 37 MBO/LBO lautet:
                                                                                       Nordrhein-Westfalen             § 37 Abs. 2       BauO NRW
          § 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen                                      Rheinland-Pfalz*                § 37 Abs. 1       LBauO
            (2) Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher   Saarland               § 37 Abs. 2       LBO (SL)
          Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden   Sachsen              § 37 Abs. 1       SächsBO
          können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn
          dies die Verkehrssicherheit erfordert.                                       Sachsen-Anhalt                  § 36 Abs. 2       BauO LSA
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       Der Abschnitt 5.1.4 der Norm konkretisiert nun also nur noch, wie die „weiteren Schutzmaß-  Thüringen*          § 37 Abs. 2       ThürBO
       nahmen“ aussehen können, die die gesetzliche Regelung fordert.


      © Flachglas MarkenKreis GmbH                                                                                              GlasNews 4/19              Seite 9/15
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