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Technische Information Verglasung in der Energieeinsparverordnung

               1        Einleitung
               1.1      Zielsetzung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV)

               Die letzten Änderungen der Energieeinsparverordnung mit erhöhten Anforderungen an den ener-
               getischen Standard von Neubauten sind im Januar 2016 in Kraft getreten.
               Die EnEV soll dazu beitragen, spätestens bis zum Jahr 2021 einen Niedrigstenergiestandard für
               Neubauten zu schaffen bzw. langfristig bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand anzustre-
               ben.
               Dabei wird dem Bauherrn oder Planer in gewissen Grenzen die Möglichkeit gegeben, die Zielwerte
               entweder durch einen verstärkten baulichen Wärmeschutz in der Gebäudehülle, durch eine an-
               spruchsvolle Heizanlagen-und Lüftungstechnik, durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
               oder durch Konzepte zur Wärmerückgewinnung zu erreichen. Dabei sind Anforderungen an die
               Dichtheit und den Mindestwechsel an ein Gebäude einzuhalten.


               1.2      Die Energieeinsparverordnung und ergänzende Regelwerke

               Die Rechenverfahren der Energieeinsparverordnung nimmt Bezug auf die Normenreihe DIN V
               18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergie-
               bedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung).



               2        Bauteilwerte für Verglasung, Fenster und Fassaden
               2.1      Wärmedurchgangskoeffizienten von Verglasungen Ug (g = glazing)

               Üblicherweise werden Ug-Werte nach DIN EN 673 unter Berücksichtigung des jeweiligen Glasauf-
               baus, des Emissionsgrades der beschichteten Oberfläche(n) und des vom Hersteller angestrebten
               Sollgasfüllgrades berechnet.

               Nur in den Fällen, in denen der Ug-Wert nicht nach DIN EN 673 berechnet werden kann, ist er
               durch Prüfung nach DIN EN 674 oder 675 zu bestimmen.


               2.2      Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern Uw (w = window)
               Die Produktnorm für Fenster DIN EN 14531 beschreibt die Verfahren zur Ermittlung der Uw-Werte.
               Hierbei werden nicht nur Verglasung, Rahmen sondern auch Abstandhalter und ggf. Sprossen mit
               einbezogen. Im Prinzip werden drei Verfahren zur Bestimmung von U w zugelassen:
                    a)  durch Messung im Prüfstand nach DIN EN 12567
                        Messungen sind mit einem relativ hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden und werden
                        daher eher die Ausnahme bilden. Sie führen allerdings tendenziell zu günstigeren Werten
                        als die anderen Verfahren.

                    b)  durch rechnerische Ermittlung nach DIN EN ISO 10077-1 unter Berücksichtigung der Flä-
                        chenanteile und der U-Werte von Glas und Rahmen, der Fenstergröße und linearen Wär-
                        medurchgangskoeffizienten des Abstandhalters und ggf. der Sprossen
                        Der lineare Ψg-Wert eines Abstandhalters ist eine Größe, die nicht allein durch seine Wär-
                        meleitfähigkeit definiert ist, sondern er hängt von der jeweiligen Fensterkonstruktion ab, in
                        die er eingesetzt ist, d.h. sowohl von der Verglasung als auch von der Ausführung des
                        Rahmens.




                Flachglas MarkenKreis GmbH               Stand: Juli 2019                            Seite 3 von 7
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