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Technische Information Verglasung in der Energieeinsparverordnung

                        Ergänzende Informationen zu thermisch verbesserten Abstandhaltern, die im Flachglas
                        MarkenKreis verarbeitet werden, sind in einer weiteren Technischen Information zusam-
                        mengestellt.
                        Der lineare Ψgb-Wert einer Sprosse (gb glazing bar) hängt ab vom Material und von der
                        Geometrie im Glas. Alternativ darf der Einfluss auch durch einen pauschalen Zuschlag auf
                        den Uw-Wert des Fensters nach DIN EN 14351 berücksichtigt werden.
                    c)  durch Tabellenablesung nach DIN EN ISO 10077-1
                        Die Tabellen H.1 und H.3 enthalten in Abhängigkeit der Wärmedurchgangskoeffizienten
                        des Rahmens, der Verglasung und des Abstandhalters (herkömmlich bzw. thermisch ver-
                        bessert) Uw-Werte für einen Flächenanteil des Rahmens an der Gesamtfensterfläche von
                        30 %, die auch für Fenster mit anderen Rahmenanteilen herangezogen werden dürfen.

               Die unterschiedlichen drei Verfahren zur Ermittlung der Fenster Uw-Werte können zu unterschiedli-
               chen Ergebnissen führen, so dass es sinnvoll ist, jeweils mit dem U w-Wert das Verfahren zu nen-
               nen, nach dem er bestimmt wurde.


               2.3      Wärmedurchgangskoeffizienten von Fassaden Ucw (cw = curtain wall)

               Die Ucw-Werte von Fassaden werden nach der Produktnorm DIN EN 13830 bestimmt, wobei die
               einzelnen Komponenten flächenanteilig mit ihren Wärmedurchgangskoeffizienten und die linearen
               Wärmedurchgangskoeffizienten der Abstandhalter für die Übergangsbereiche Isolierglas-Fassa-
               denkonstruktion nach DIN EN ISO 12631 berücksichtigt werden oder nach DIN EN ISO 12567-1
               gemessen werden.


               3        Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Überblick

               Die EnEV gilt für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, einschließ-
               lich der Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik so-
               wie der Warmwasserversorgung von diesen Gebäuden. Der Energieeinsatz für Produktionspro-
               zesse ist nicht Gegenstand der EnEV.

               Für eine Reihe von Gebäuden mit spezieller Nutzung (z.B. Aufzucht oder Haltung von Tieren) oder
               mit geringer Nutzungsdauer (z. B. Wohngebäude, die weniger als vier Monaten beheizt werden)
               braucht die EnEV nicht berücksichtigt werden.


               3.1      Neubau-Anforderungen

               Für den gesamten Neubaubereich gibt es keine explizit vorgegebenen Mindestanforderungen an
               die Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bauteile. Diese sind unter Berücksichtigung aller
               anderen Einflussgrößen für das jeweilige Gebäude zu bestimmen.


               3.1.1    Neu zu errichtende Wohngebäude

               Der Nachweis für neu zu errichtende Wohngebäude ist auf das Berechnungsverfahren der aktuel-
               len DIN V 18599 ausgerichtet. Demnach wird zur Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs
               des Gebäudes der eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrich-
               tung in Relation gesetzt.






                Flachglas MarkenKreis GmbH               Stand: Juli 2019                            Seite 4 von 7
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