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Technische Information Verglasung in der Energieeinsparverordnung

               Für den zunächst zu berechnenden Energiebedarf des Referenzgebäudes sind die Ausführung der
               Gebäudetechnik als auch die Bauteilkennwerte der Gebäudehülle vorgegeben. Für die Fenster ist
                                                                           2
               bei der Berechnung beispielsweise ein Uw-Wert von 1,3 W/(m K) und ein g-Wert von 60 % zu ver-
               wenden.
               Anschließend wird das Gebäude mit den tatsächlich geplanten Bauteilkennwerten durchgerechnet,
               wobei der Jahres-Primärenergiebedarf unter dem des Referenzgebäudes liegen muss.
               Eine weitere Nebenanforderung an Wohngebäude ist die Begrenzung des spezifischen Transmis-
               sionswärmeverlusts der Gebäudehülle in Abhängigkeit des Gebäudetyps.
               Der sommerliche Wärmeschutz ist ebenso wie bisher nach der DIN 4108-2 zu berücksichtigen.

               Eine weitere Anforderung an Wohngebäude betrifft die Begrenzung des spezifischen Transmissi-
               onswärmeverlustes der Gebäudehülle. Zum einen wird er in Abhängigkeit des Transmissionsver-
               lustes des Referenzgebäudes beschränkt, zum anderen sind Höchstwerte in Abhängigkeit des Ge-
               bäudetyps (freistehend, einseitig angebaut usw.) festgelegt.


               3.1.2    Neu zu errichtende Nicht-Wohngebäude
               Der Nachweis für Nicht-Wohngebäude ist auf Basis der DIN V 18599 zu führen, wobei in die ener-
               getische Betrachtung nicht nur Heizwärme, Lüftung, Warmwasserbereitung sondern auch Beleuch-
               tung und Klimatechnik einfließen. Der Jahres-Primärenergiebedarf darf den eines Referenzgebäu-
               des gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung mit vorgegebener Refe-
               renzausführung nicht überschreiten.
               Darüber hinaus dürfen vorgegebene Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten für
               den Transmissionswärmeverlust nicht überschritten werden.
               Folgende Bauteilkennwerte für Vorhangfassaden bzw. Fenster für normal beheizte Gebäude sind
               zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes vorgesehen:



















                             1)  Kennwerte, falls eine Sonnenschutzverglasung zum Einsatz kommen soll

               Für das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung des zu errichtenden Ge-
               bäudes anzunehmen.
               Der Jahresprimärenergiebedarfs des Gebäudes mit den geplanten Bauteilwerten und der Gebäu-
               detechnik darf den des Gebäudes mit der Referenzausführung nicht überschreiten.
               Zu errichtende Nicht-Wohngebäudes sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den som-
               merlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 eingehalten werden.



                Flachglas MarkenKreis GmbH               Stand: Juli 2019                            Seite 5 von 7
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