Paniktüren – warum normgeprüft nicht reicht.

Ein neues Video unseres Partners SILATEC zeigt eindrucksvoll, dass Verglasungen für Paniktüren in Flucht und Rettungswegen speziell geprüft sein müssen.

Eine einbruchhemmende Panikverglasung ist eine Verglasung für Paniktüren – genauer – für Türen in Flucht- und Rettungswegen mit einbruchhemmenden Eigenschaften.

In Paniksituationen gewährleisten sie flüchtenden Personen das Öffnen der Tür mittels Panikbeschlägen in Fluchtrichtung, unabhängig davon, ob das Türschloss verriegelt wurde oder nicht. Dies stellt in Hinsicht auf die Einbruchhemmung jedoch eine entscheidende Schwachstelle dar.

Laut Tabelle 1 der DIN EN 1627 dürften Verglasungen zur Einbruchhemmung gemäß EN 356 eingesetzt werden. Doch Vorsicht!  Nicht bei Elementen mit Notausgangsverschlüssen oder Paniktürverschlüssen!

Dies zeigt das Video eindrucksvoll! Denn selbst in eine geprüfte Verglasung nach DIN EN 356 kann bereits in sehr kurzer Zeit eine kleine Öffnung geschlagen werden, um dann gezielt am Drücker zu manipulieren.

Für diese Anwendung bietet SILATEC geprüfte Verglasungen an, die nach DIN EN 1627/1630 geprüft sind und für die Widerstandsklassen RC2 bis RC4 angeboten werden.

Aber sehen Sie selbst!

Das Video beeindruckt und zeigt welche Anforderungen an Verglasungen für Paniktüren in Flucht- und Rettungswegen gestellt werden und welche geprüften Verglasungen dafür eingesetzt werden können.

Unbedingt anschauen!!!

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Mehr Informationen

www.silatec.de

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