Paniktüren – warum normgeprüft nicht reicht.

Ein neues Video unseres Partners SILATEC zeigt eindrucksvoll, dass Verglasungen für Paniktüren in Flucht und Rettungswegen speziell geprüft sein müssen.

Eine einbruchhemmende Panikverglasung ist eine Verglasung für Paniktüren – genauer – für Türen in Flucht- und Rettungswegen mit einbruchhemmenden Eigenschaften.

In Paniksituationen gewährleisten sie flüchtenden Personen das Öffnen der Tür mittels Panikbeschlägen in Fluchtrichtung, unabhängig davon, ob das Türschloss verriegelt wurde oder nicht. Dies stellt in Hinsicht auf die Einbruchhemmung jedoch eine entscheidende Schwachstelle dar.

Laut Tabelle 1 der DIN EN 1627 dürften Verglasungen zur Einbruchhemmung gemäß EN 356 eingesetzt werden. Doch Vorsicht!  Nicht bei Elementen mit Notausgangsverschlüssen oder Paniktürverschlüssen!

Dies zeigt das Video eindrucksvoll! Denn selbst in eine geprüfte Verglasung nach DIN EN 356 kann bereits in sehr kurzer Zeit eine kleine Öffnung geschlagen werden, um dann gezielt am Drücker zu manipulieren.

Nicht so mit geprüften Verglasungen von SILATEC. Die Panikverglasungen aus Polycarbonatplatten werden nach DIN EN 1627/1630 geprüft und umfassen ein großes Lieferprogramm für RC2 bis RC4.

Aber sehen Sie selbst!

Das Video beeindruckt und zeigt wie die richtige Verglasung sicher schützen kann!!

Unbedingt anschauen!!!

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