AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen der Flachglas MarkenKreis GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Die Leistungen umfassen insbesondere Präsenzschulungen, Inhouse-Schulungen, WebSeminare, Online-Workshops, Beratungs- und Coachingformate, digitale Lernangebote, Mediatheken, E-Learning-Angebote, Wissensdatenbanken, KI-gestützte Assistenzsysteme, digitale Plattformzugänge, Test- und Pilotangebote, Zertifizierungs- und Teilnahmeformate sowie sonstige Wissens- und Digitalleistungen.

(3) Diese Bedingungen gelten insbesondere für Angebote der GlasAkademie sowie für gegenwärtige oder zukünftige digitale Angebote unter der Marke nexmaster.ai oder einer vergleichbaren Marke.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Diese Bedingungen gelten ausschließlich im B2B-Verkehr. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Kunde ist das Unternehmen oder die Organisation, die eine Leistung des Anbieters bucht oder nutzt.

(2) Teilnehmer sind natürliche Personen, die im Auftrag oder mit Zustimmung des Kunden an Schulungen, WebSeminaren, Workshops, Plattformnutzungen oder sonstigen Angeboten teilnehmen.

(3) Schulung bezeichnet jede Form der Wissensvermittlung, unabhängig davon, ob sie in Präsenz, online, hybrid, live, aufgezeichnet oder digital bereitgestellt wird.

(4) Inhouse-Schulung bezeichnet eine Schulung beim Kunden, in Räumen des Kunden, an einem vom Kunden bestimmten Ort oder in einer vom Kunden organisierten Umgebung.

(5) WebSeminar bezeichnet eine live durchgeführte Online-Schulung, insbesondere über Microsoft Teams oder eine vergleichbare Plattform.

(6) Digitale Plattform bezeichnet eine vom Anbieter bereitgestellte Online-Umgebung, insbesondere für Lerninhalte, Wissensdatenbanken, KI-Assistenten, Dokumente, Prompts, Workflows, Auswertungen, Empfehlungen oder vergleichbare digitale Funktionen.

(7) KI-Systeme sind softwaregestützte Systeme, die Inhalte analysieren, generieren, strukturieren, zusammenfassen, bewerten oder Empfehlungen auf Grundlage von Nutzereingaben, Datenbeständen, Wissensquellen oder Modellen erzeugen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote, Präsentationen, Webseiteninformationen, Schulungsprogramme, Preislisten und Leistungsbeschreibungen des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.

(2) Eine Anfrage, Buchung oder Anmeldung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Bestätigung per E-Mail, Freischaltung eines digitalen Zugangs, Beginn der Leistungserbringung oder Rechnungsstellung durch den Anbieter.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, insbesondere wenn Kapazitäten nicht verfügbar sind, fachliche Voraussetzungen fehlen, Sicherheitsbedenken bestehen oder ein Missbrauch der Angebote zu erwarten ist.

(5) Für individuelle Angebote, insbesondere Inhouse-Schulungen, Pilotprojekte, KI-Projekte, Plattform-Einführungen, Enterprise-Setups oder kundenspezifische Workshops, gelten vorrangig die individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen, Angebote oder Einzelverträge.


§ 4 Leistungsumfang

(1) Inhalt, Art, Dauer und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Schulungsprogramm, der Auftragsbestätigung oder dem individuell vereinbarten Vertrag.

(2) Der Anbieter kann insbesondere Grundlagen- und Fachschulungen, technische Schulungen, Produktschulungen, Normen- und Regelwerksschulungen, rechtlich orientierte Informationsschulungen, KI-Schulungen, Prozess- und Digitalisierungsworkshops, Lernplattformen, KI-Assistenten, digitale Wissensinhalte sowie Pilotierungen digitaler KI-Anwendungen erbringen.

(3) Ein bestimmter Lernerfolg, wirtschaftlicher Erfolg, Projekterfolg, eine bestimmte Umsetzungsgeschwindigkeit oder eine bestimmte rechtliche, technische oder wirtschaftliche Bewertung wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte, Methoden, Referenten, Plattformen oder technische Umgebungen anzupassen, soweit der Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.

(5) Technische, gesetzliche, normative oder marktbezogene Änderungen können in Schulungsinhalte aufgenommen werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Version von Schulungsunterlagen besteht nicht.


§ 5 Besondere Regelungen für die GlasAkademie

(1) Die GlasAkademie bietet Schulungen zu Grundwissen, Produkten, Normen und Regularien, Technik sowie rechtlich orientierten Themen im Bereich Flachglas, Glasbau, Fenster, Fassaden, Innenausbau und angrenzenden Themen an.

(2) Die Schulungen können als WebSeminare, Inhouse-Schulungen, Tagesseminare oder modulare Schulungseinheiten durchgeführt werden.

(3) Bei WebSeminaren ist der Kunde für die technische Teilnahmefähigkeit seiner Teilnehmer verantwortlich.

(4) Bei Inhouse-Schulungen ist der Kunde für geeignete Räume, Präsentationstechnik, Internetzugang, Stromversorgung, Organisation vor Ort sowie die Einhaltung etwaiger Sicherheits- und Zutrittsanforderungen verantwortlich.

(5) Inhalte zu Normen, Richtlinien, Reklamationen oder rechtlichen Fragen dienen der allgemeinen Wissensvermittlung und stellen keine Rechtsberatung, baurechtliche Prüfung, statische Berechnung, technische Freigabe oder individuelle Einzelfallprüfung dar.

§ 6 Besondere Regelungen für nexmaster.ai

(1) nexmaster.ai kann als digitale Schulungs-, Beratungs-, Wissens-, Assistenz- oder KI-Plattform ausgestaltet sein.

(2) Die Plattform kann insbesondere digitale Lerninhalte, KI-gestützte Wissensabfragen, Projekt-Wizards, Upload- und Analysefunktionen, Empfehlungen, Risikohinweise, Rückfragen, Quellen- oder Zitatfunktionen, PDF-Exporte, Normen-Checks, Text- oder Leistungsverzeichnisgeneratoren, Projekt-Historien, Rollen- und Nutzerverwaltung, Pilot- und Testumgebungen umfassen.

(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot, der gebuchten Produktvariante oder dem gesonderten Vertrag.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen zu ändern, weiterzuentwickeln, einzuschränken oder zu entfernen, soweit dies aus technischen, rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist und die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(5) Die Plattform kann Drittanbieter, Schnittstellen, Sprachmodelle, Hosting-Anbieter, Softwaremodule, Automatisierungssysteme oder sonstige technische Infrastruktur nutzen.

(6) Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten KI-Modells, einer bestimmten Modellversion, einer bestimmten technischen Architektur, eines bestimmten Drittanbieters oder eines bestimmten Rechenzentrums besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 7 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise.

(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen nur gegen Vorkasse oder Teilvorauszahlung zu erbringen.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.

(6) Bei digitalen Plattformleistungen ist der Anbieter berechtigt, Zugänge bei Zahlungsverzug nach Mahnung und angemessener Nachfrist vorübergehend zu sperren.

(7) Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen, Materialkosten, Raumkosten, Sonderauswertungen, individuelle Anpassungen, Workshops außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie technische Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 8 Stornierung durch den Kunden

(1) Stornierungen bedürfen der Textform, z. B. per E-Mail.

(2) Für offene Schulungen, WebSeminare und Präsenzveranstaltungen gelten, sofern nicht abweichend vereinbart: bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei; 29 bis 15 Kalendertage vorher 50 % der Vergütung; 14 bis 7 Kalendertage vorher 75 % der Vergütung; weniger als 7 Kalendertage vorher oder Nichterscheinen 100 % der Vergütung.

(3) Für Inhouse-Schulungen, individuelle Workshops, Beratungsleistungen und kundenspezifische Formate gelten, sofern nicht abweichend vereinbart: bis 30 Kalendertage vor Termin 50 % der Vergütung; 29 bis 15 Kalendertage vorher 75 %; weniger als 15 Kalendertage vorher 100 %.

(4) Bereits entstandene Reise-, Hotel-, Raum-, Material-, Lizenz-, Vorbereitungs- oder Drittkosten sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zu ersetzen.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich, sofern keine personenbezogenen, sicherheitsbezogenen, technischen oder fachlichen Gründe entgegenstehen.

§ 9 Terminänderungen und Absagen durch den Anbieter

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Veranstaltungen, Schulungen, WebSeminare oder sonstige Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in ein anderes zumutbares Format umzuwandeln.

(2) Wichtige Gründe sind insbesondere Erkrankung oder Ausfall von Referenten, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, technische Störungen, Sicherheitsvorfälle, Ausfall von Plattformen oder Drittanbietern, zu geringe Teilnehmerzahl oder erhebliche organisatorische Gründe.

(3) Der Anbieter kann einen Ersatztermin, Ersatzreferenten, eine Durchführung als WebSeminar, eine Durchführung als Präsenztermin, eine Gutschrift oder Rückerstattung gezahlter Teilnahmegebühren anbieten.

(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitszeit-, Personal-, Produktionsausfall- oder Opportunitätskosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde stellt sicher, dass Teilnehmer über die erforderlichen fachlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.

(3) Bei digitalen Leistungen stellt der Kunde funktionsfähige Endgeräte, aktuelle Browser, stabile Internetverbindung, erforderliche Software, E-Mail-Zugriff und Berechtigungen zur Nutzung der Plattform sicher.

(4) Bei Inhouse-Schulungen stellt der Kunde geeignete Räume, Präsentationstechnik, Internetzugang, Stromversorgung, Ansprechpartner vor Ort, Arbeitsschutz- und Zutrittsregelungen sowie die Einhaltung hausinterner Sicherheitsvorschriften sicher.

(5) Verzögerungen, Ausfälle oder Mehraufwände, die auf fehlender oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen zu Lasten des Kunden.


§ 11 Digitale Plattformzugänge

(1) Plattformzugänge sind personenbezogen oder unternehmensbezogen, je nach gebuchtem Modell.

(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

(3) Der Kunde ist für sämtliche Handlungen verantwortlich, die über seine Zugänge vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Zugänge zu sperren, wenn Missbrauchsverdacht, Sicherheitsrisiken, unzulässige Inhalte, Zahlungsverzug oder Vertragsverstöße bestehen.

(5) Der Anbieter bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit digitaler Leistungen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern keine ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung besteht.

(6) Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technische Anpassungen oder Störungen können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.

§ 12 KI-gestützte Funktionen und fachliche Einordnung

(1) KI-gestützte Funktionen dienen der Unterstützung, Strukturierung, Beschleunigung und Vorbereitung von Arbeits-, Lern-, Entscheidungs- oder Rechercheprozessen.

(2) KI-generierte Inhalte sind keine verbindlichen Gutachten, keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine baurechtliche Prüfung, keine statische Berechnung, keine technische Freigabe und keine verbindliche Produktempfehlung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als individuell geprüfte Leistung vereinbart ist.

(3) KI-Ausgaben können unvollständig, veraltet, missverständlich, fehlerhaft oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-Ausgaben vor Verwendung eigenverantwortlich fachlich, technisch, rechtlich und wirtschaftlich zu prüfen.

(5) Dies gilt insbesondere für Normen-Checks, Leistungsverzeichnisse, Produktempfehlungen, bauordnungsrechtliche Hinweise, technische Bewertungen, Risikoeinschätzungen, Vertrags- oder Reklamationshinweise, Marketingtexte sowie Schulungs- und Beratungsergebnisse.

(6) Der Kunde bleibt allein verantwortlich für Entscheidungen, Maßnahmen, Planungen, Angebote, Ausschreibungen, Vertragsgestaltungen, Produktauswahlen oder sonstige Handlungen, die er auf Grundlage von Schulungsinhalten oder KI-Ausgaben vornimmt.

§ 13 Unzulässige Nutzung digitaler und KI-gestützter Angebote

(1) Der Kunde darf die Angebote nicht missbräuchlich, rechtswidrig oder vertragswidrig nutzen.

(2) Unzulässig ist insbesondere die Eingabe rechtswidrig beschaffter Daten, personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage, besonderer Kategorien personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Zulässigkeit, vertraulicher Drittunterlagen ohne Berechtigung, sowie Inhalte, die Schutzrechte, Geschäftsgeheimnisse, Datenschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.

(3) Ebenfalls unzulässig sind Reverse Engineering, automatisiertes Scraping, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, missbräuchliche Massennutzung, Weiterverkauf oder Unterlizenzierung von Zugängen ohne Zustimmung.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, Teilnehmer, Nutzer und sonstigen berechtigten Personen diese Vorgaben einhalten.


§ 14 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Schutz von Know-how

(1) Sämtliche Schulungsunterlagen, Präsentationen, Texte, Grafiken, Videos, Aufzeichnungen, PDF-Dokumente, Checklisten, Vorlagen, Berechnungen, Prompts, Workflows, KI-Konfigurationen, Datenstrukturen, Plattforminhalte, Wissensdatenbanken und sonstigen Materialien des Anbieters sind urheberrechtlich, leistungsschutzrechtlich oder als Know-how geschützt.

(2) Der Kunde erhält, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen betrieblichen Nutzung.

(3) Nicht gestattet sind ohne schriftliche Zustimmung insbesondere Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Verkauf, Unterlizenzierung, Upload in fremde KI-Systeme, Nutzung zum Training eigener oder fremder KI-Modelle, Nutzung zum Aufbau konkurrierender Angebote oder systematische Extraktion von Inhalten.

(4) Der Kunde darf Schulungsunterlagen intern an angemeldete Teilnehmer weitergeben, soweit dies für den gebuchten Leistungszweck erforderlich ist.

(5) Rechte an Konzepten, Methoden, Workflows, Schulungsansätzen, KI-Konfigurationen, Prompts, Automatisierungen, Datenmodellen, Plattformstrukturen und sonstigem Know-how verbleiben beim Anbieter.

§ 15 Aufzeichnungen, Fotos und Veranstaltungsdokumentation

(1) Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

(2) Sofern der Anbieter Veranstaltungen aufzeichnet, erfolgt dies nur auf Grundlage gesonderter Information und, soweit erforderlich, Einwilligung oder vertraglicher Regelung.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass seine Teilnehmer über etwaige Aufzeichnungen informiert werden.

(4) Aufzeichnungen dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.

(5) Der Anbieter kann Teilnahmebescheinigungen, Anwesenheitslisten, Feedbackbögen oder sonstige veranstaltungsbezogene Dokumentationen erstellen und im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten.


§ 16 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.

(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Methoden, Schulungsinhalte, Prompts, Workflows, KI-Konfigurationen, Kundendaten, Projektdaten, Preis- und Vertragsinformationen sowie nicht öffentliche Plattformfunktionen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß bekannt wurden, aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen oder von der offenlegenden Partei schriftlich freigegeben wurden.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

§ 17 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, zwingender gesetzlicher Haftung sowie ausdrücklich übernommenen Garantien.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Datenverlust, Reputationsschäden, Projektverzögerungen oder vergebliche Aufwendungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Für fachliche Entscheidungen, technische Umsetzungen, rechtliche Bewertungen, wirtschaftliche Maßnahmen oder sonstige Handlungen des Kunden auf Grundlage von Schulungsinhalten oder KI-Ausgaben haftet der Anbieter nur, wenn ausdrücklich eine individuelle Prüfungs- oder Beratungsleistung vereinbart wurde und die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.


§ 18 Haftungsfreistellung bei KI-Fehlern und kundenseitiger Nutzung

(1) Der Kunde erkennt an, dass KI-gestützte Ausgaben trotz sorgfältiger Konzeption, Auswahl und Weiterentwicklung der Systeme fehlerhaft, unvollständig, veraltet, missverständlich oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein können.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, KI-generierte Inhalte, Empfehlungen, Analysen, Texte, Berechnungsansätze, Normenhinweise, Risikoeinschätzungen, Leistungsverzeichnisvorschläge oder sonstige Ausgaben vor jeder internen oder externen Verwendung eigenverantwortlich fachlich, rechtlich, technisch und wirtschaftlich zu prüfen.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde oder ein ihm zuzurechnender Nutzer KI-Ausgaben ungeprüft verwendet, als verbindliche Entscheidung nutzt, rechtswidrige oder unzulässige Daten eingibt, Schutzrechte Dritter verletzt, personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet, Outputs als verbindliche Empfehlung, Gutachten, Freigabe oder Zusicherung kommuniziert, Systemhinweise missachtet oder die Plattform entgegen Vertrag nutzt.

(4) Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, soweit diese durch den geltend gemachten Anspruch verursacht wurden.

(5) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters, auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, auf einer übernommenen Garantie oder auf zwingender gesetzlicher Haftung des Anbieters beruht.

(6) Der Anbieter wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und dem Kunden ermöglichen, an der Verteidigung mitzuwirken, soweit berechtigte Interessen des Anbieters dem nicht entgegenstehen.

(7) Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung des Anbieters keine Anerkenntnisse, Vergleiche oder sonstigen Erklärungen abgeben, die eine rechtliche oder wirtschaftliche Belastung des Anbieters begründen könnten.

§ 19 Gewährleistung und Leistungsstörungen bei digitalen Angeboten

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen im Wesentlichen dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.

(2) Bei digitalen Leistungen können Fehler, Unterbrechungen, Wartungsarbeiten, Updates, Modelländerungen, Einschränkungen von Drittanbietern oder technische Störungen auftreten.

(3) Der Anbieter wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist beheben oder eine zumutbare Ersatzlösung bereitstellen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen unverzüglich und nachvollziehbar zu melden.

(5) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei fehlerhafter Bedienung, ungeeigneter Systemumgebung des Kunden, fehlender Internetverbindung, Nutzung nicht unterstützter Browser oder Geräte, Eingabe ungeeigneter Daten, erwartungswidrigen, aber systemtypischen KI-Ausgaben oder bloßen Abweichungen von subjektiven Erwartungen des Kunden.


§ 20 Drittanbieter, Schnittstellen und Unterauftragnehmer

(1) Der Anbieter kann zur Leistungserbringung Drittanbieter einsetzen, insbesondere für Hosting, Videokonferenzen, Zahlungsabwicklung, CRM, E-Mail-Versand, Lernplattformen, KI-Modelle, Schnittstellen, Analyse- und Supportsysteme.

(2) Soweit Leistungen von Drittanbietern abhängig sind, gelten ergänzend deren technische und rechtliche Rahmenbedingungen.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieterdiensten, soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.

(4) Datenschutzrechtliche Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, einem etwaigen Auftragsverarbeitungsvertrag und der jeweils aktuellen Liste der Unterauftragnehmer.


§ 21 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, etwa für Vertragsverwaltung, Abrechnung, Kundenkommunikation, Marketing, Support, Missbrauchsprävention oder Produktverbesserung, handelt der Anbieter als datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

(4) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass personenbezogene Daten, die er in Schulungen, Plattformen oder KI-Systeme einbringt, rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.

(5) Der Kunde darf besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, vertrauliche personenbezogene Daten, Bewerberdaten, Gesundheitsdaten, private Daten oder besonders schutzbedürftige Informationen nur eingeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich zulässig ist.

§ 22 Referenzen und Werbung

(1) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.

(2) Ohne Zustimmung ist die Nutzung von Namen, Logos, Marken oder Projektinformationen des Kunden zu Werbezwecken nicht gestattet.

(3) Anonymisierte Erfahrungswerte, technische Erkenntnisse oder aggregierte Nutzungsdaten dürfen verwendet werden, sofern kein Rückschluss auf den Kunden möglich ist.

§ 23 Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen

(1) Der Anbieter kann Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate ausstellen.

(2) Ein Anspruch auf Ausstellung besteht nur, wenn dies vereinbart ist und die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

(3) Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen begründen keine öffentlich-rechtliche, gesetzlich geschützte oder berufsqualifizierende Anerkennung, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

(4) Der Anbieter kann Voraussetzungen für Zertifikate festlegen, insbesondere vollständige Teilnahme, Leistungsnachweise, Tests oder praktische Übungen.


§ 24 Laufzeit und Kündigung digitaler Leistungen

(1) Laufzeit und Kündigung digitaler Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Ist keine Laufzeit vereinbart, können laufende digitale Leistungen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerem Vertragsverstoß, Zahlungsverzug, Missbrauch der Plattform, Verletzung von Schutzrechten, unzulässiger Verarbeitung personenbezogener Daten oder Gefährdung der Systemsicherheit.

(5) Nach Vertragsende kann der Anbieter Zugänge sperren und Daten nach Maßgabe der Datenschutzregelungen löschen oder zurückgeben.

§ 25 Export, Compliance und regulatorische Anforderungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben einzuhalten.

(2) Dies gilt insbesondere für Datenschutzrecht, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisschutz, Wettbewerbsrecht, Exportkontrollrecht, branchenspezifische Normen, interne Compliance-Vorgaben des Kunden sowie regulatorische Anforderungen an KI-Systeme.

(3) Der Kunde darf die Leistungen nicht in Ländern, Branchen, Projekten oder Nutzungszusammenhängen einsetzen, soweit dies gegen geltendes Recht, Embargos, Sanktionen oder sonstige verpflichtende Vorgaben verstößt.


§ 26 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gelsenkirchen.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(6) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

 

 

Ergänzende Teilnahme- und Stornierungsbedingungen

1. Anmeldung und Teilnehmerdaten

Anmeldungen erfolgen per E-Mail, Formular, Plattform, Angebot, Bestellprozess oder sonstigem vereinbarten Kommunikationsweg.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass angegebene Teilnehmerdaten vollständig, aktuell und korrekt sind.

Der Anbieter kann Teilnehmer ablehnen, wenn die Veranstaltung ausgebucht ist, fachliche Voraussetzungen fehlen oder sonstige sachliche Gründe bestehen.


2. Teilnehmerzahl und Qualitätssicherung

Für Inhouse-Schulungen, WebSeminare und Workshops kann eine Mindest- oder Höchstteilnehmerzahl vereinbart werden.

Überschreitet die tatsächliche Teilnehmerzahl die vereinbarte Teilnehmerzahl, kann der Anbieter eine zusätzliche Vergütung verlangen oder die Durchführung verweigern, soweit die Qualität der Leistung beeinträchtigt wäre.


3. Ersatzteilnehmer

Der Kunde kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen.

Der Anbieter kann einen Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere Sicherheits-, Zugangs-, Datenschutz- oder Qualifikationsgründe.


4. Nichterscheinen

Erscheinen Teilnehmer nicht, bleibt die volle Vergütung geschuldet.

Ein Anspruch auf Nachholung, Ersatztermin oder anteilige Erstattung besteht nicht, soweit nicht anders vereinbart.

5. Technische Voraussetzungen bei Online-Schulungen

Der Kunde stellt sicher, dass Teilnehmer über geeignete technische Mittel verfügen.

Technische Probleme auf Kundenseite berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung oder Rückerstattung.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, individuelle IT-Probleme der Teilnehmer zu beheben.

6. Inhouse-Schulungen

Der Kunde stellt geeignete Räumlichkeiten, Medien, Internet, Strom und Ansprechpartner bereit.

Verzögerungen am Veranstaltungstag, die aus der Sphäre des Kunden stammen, gelten als Leistungszeit.

Muss eine Veranstaltung aufgrund unzureichender Ausstattung, fehlender Zugänge oder Sicherheitsproblemen abgebrochen werden, bleibt die Vergütung geschuldet.


7. Unterlagen und Arbeitsmaterialien

Schulungsunterlagen werden in digitaler oder gedruckter Form bereitgestellt, sofern vereinbart.

Ein Anspruch auf bestimmte Dateiformate, offene Ursprungsdateien oder bearbeitbare Versionen besteht nicht.

Arbeitsunterlagen dürfen ausschließlich im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden.


8. Feedback und Qualitätssicherung

Der Anbieter kann Feedback erheben, auswerten und zur Verbesserung der Angebote nutzen.

Personenbezogene Auswertungen erfolgen nur nach Maßgabe der Datenschutzinformationen.

 

Besondere Bedingungen für nexmaster.ai

1. Plattformcharakter und Produktvarianten

nexmaster.ai kann als Trainings-, Wissens-, Workflow-, Assistenz- oder KI-Plattform angeboten werden.

Produktvarianten, Nutzerzahlen, Case-Kontingente, Pilotphasen, Enterprise-Funktionen, SSO, private Wissensbereiche, Integrationen, APIs und Supportleistungen werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung geregelt.

Die Plattform ist technologieoffen angelegt. Der Anbieter kann Funktionen als MVP, Pilot, Beta, Testversion oder produktive Version kennzeichnen.

 

2. Beta-, Pilot- und Testfunktionen

Beta- und Pilotfunktionen können unvollständig, fehlerbehaftet, instabil oder funktional eingeschränkt sein.

Der Kunde darf Beta- und Pilotfunktionen nicht für produktionskritische, sicherheitskritische oder rechtlich verbindliche Entscheidungen nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

Der Anbieter kann Beta- und Pilotfunktionen jederzeit ändern, aussetzen oder einstellen.

 

3. Uploads, Projektdaten und Kundendaten

Der Kunde bleibt für Inhalte, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit hochgeladener Daten verantwortlich.

Der Kunde darf nur solche Daten hochladen oder eingeben, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, hochgeladene Inhalte auf Rechtmäßigkeit, technische Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.

 

4. KI-Ausgaben und Quellenhinweise

Soweit die Plattform Quellen, Zitate, Belegstellen oder Referenzen anzeigt, dienen diese der Nachvollziehbarkeit und müssen vom Kunden überprüft werden.

Nicht jede KI-Ausgabe ist vollständig quellenbasiert. Fehlen Quellen, darf die Ausgabe nicht als belegte Aussage verwendet werden.

Quellenhinweise ersetzen keine Prüfung der jeweils aktuellen Normen, Richtlinien, Gesetze, Produktdatenblätter oder technischen Zulassungen.

 

5. Normen-Check und LV-Generator

Normen-Checks, Ampellogiken, Risikoindikatoren, Rückfragen, Formulierungsvorschläge oder Leistungsverzeichnisgeneratoren sind unterstützende Werkzeuge.

Sie stellen keine verbindliche baurechtliche Bewertung, keine statische Bemessung, keine Planerfreigabe und keine Herstellerzusage dar.

Der Kunde hat die Ergebnisse vor Verwendung durch qualifizierte Personen prüfen zu lassen.

 

6. Nutzungsgrenzen und faire Nutzung

Nutzungsgrenzen, Case-Kontingente, Speichervolumen, Uploadgrößen, API-Aufrufe, Exportfunktionen oder sonstige Limits ergeben sich aus dem gebuchten Paket.

Missbräuchliche oder außergewöhnlich ressourcenintensive Nutzung kann technisch begrenzt werden.

Der Anbieter kann angemessene Fair-Use-Regeln veröffentlichen oder vertraglich vereinbaren.

 

7. Datensouveränität und Datenverwendung

Kundendaten werden nur im vereinbarten Umfang verarbeitet.

Eine Nutzung von Kundendaten zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder vom Kunden freigegeben wurde.

Anonymisierte und aggregierte technische Nutzungsdaten können zur Produktverbesserung, Systemsicherheit und Kapazitätsplanung genutzt werden, sofern kein Rückschluss auf einzelne Kunden, Nutzer oder Projekte möglich ist.

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