GlasQualitatsmaß: Für die genaue Beurteilung optischer Merkmale

Das neue Qualitätsmaß hilft, etwaige reklamationsfähige optische Mängel mit den Zulässigkeiten abzugleichen.

Nicht jedes erkennbare optische Merkmal in einem Bauglas ist ein reklamationsfähiger Mangel. Allgemein anerkannte Grundlage ist die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“ (kurz „Hadamar-Richtlinie“), herausgegeben von mehreren Verbänden, u.a. dem Bundesverband Flachglas (BF).

Da diese Richtlinie überarbeitet und im März 2019 veröffentlicht wurde, haben wir auch unser Qualitätsmaß aktualisiert. Die Tabellen mit den zulässigen Merkmalen und die dazugehörigen Schablonen helfen, etwaige Materialfehler vor den Augen des kritischen Kunden mit den Zulässigkeiten abzugleichen.

Der Prospekt enthält einen kreisförmigen Ausschnitt mit Ø 20 cm sowie eine Schablone mit vermaßten punkt- und streifenförmigen Flächen, um vorhandene Merkmale mit den in der Richtlinie fixierten Zulässigkeiten zu vergleichen.

Das Glas Qualitätsmaß kann unter info@flachglas-markenkreis.de bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt € 2,50/Stk. zzgl. MwSt.