Naturschutzgesetz in Hessen ist beschlossen

Das neue Naturschutzgesetz in Hessen ist beschlossene Sache. Was das für die Planung von Glasfassaden bedeutet, beleuchten wir näher.

Anfang Februar hatte der Bundesverband Flachglas über den Entwurf eines neuen hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) informiert. Darin wird in § 37 „Artenschutz bei baulichen Anlagen, Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen“ das Bauen mit Glas erheblich eingeschränkt. Vor kurzem wurde nun das neue Naturschutzgesetz in Hessen beschlossen und tritt in wenigen Wochen in Kraft. Welche Auswirkungen das Gesetz für das transparente Bauen mit Glas haben wird, wollen wir an dieser Stelle beleuchten.

Im Gesetzentwurf steht im Absatz 2 von § 37:

Die Errichtung großflächiger, vollständig transparenter oder spiegelnder Glaskonstruktionen mit einer zusammenhängenden Glasfläche von mehr als 20 Quadratmetern ist in der Regel unzulässig.

Das Ziel dieses Gesetzentwurfs, den Artenschutz zu verbessern, steht außer Frage. Jedoch ist ein derartiges Pauschalverbot weder sachgerecht im Sinne des Vogelschutzes, noch praktikabel im Sinne der Umsetzung. Denn abgesehen von fehlenden Vorgaben zum Wirksamkeitsnachweis von Vogelschutzmaßnahmen sind die gewählten Formulierungen „vollständig transparent“, „spiegelnd“ und „zusammenhängend“ nicht hinreichend definiert, womit Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung vorprogrammiert sind.

Es ist zu erwarten, dass zudem der Verwaltungsaufwand für baurechtliche Genehmigungen und Kontrollen ansteigen wird und sich somit die Fristen zur Erteilung von Baugenehmigungen und Baufertigstellungen weiter verlängern werden.

Weiterhin ist davon auszugehen, dass das Bauen mit transparenten Gebäudehüllen als Beitrag zum energieeffizienten Bauen mit gesundheitsförderndem Tageslicht zurückgeht, was auch auf das menschliche Wohlgefühl und die Produktivität einen erheblichen Einfluss haben wird.

Mit diesem Gesetz sind in Hessen nun Vögel besser vor Verletzungen durch Glas geschützt als Menschen. Denn vergleichbar strikte Vorschriften für Glas in für Menschen zugänglichen Verkehrsbereichen existieren im hessischen Bauordnungsrecht nicht. Und dass § 37 die Verwendung des einzigsten transparenten Baustoffs einschränkt, der es dem Menschen ermöglicht, durch Sonnenenergienutzung seine CO2-Bilanz zu verbessern und so in absehbarer Zeit doch noch das 2-Grad-Ziel zu erreichen, scheint den hessischen Gesetzesmacherinnen und -machern gar nicht aufgefallen zu sein.

Wir möchten nicht falsch verstanden werden. Der Flachglas MarkenKreis unterstützt ausdrücklich Maßnahmen für den Arten- und Vogelschutz. Gerade in den letzten Jahren hat die Glasindustrie neue geprüfte Glaslösungen gegen Vogelschlag entwickelt, die sehr wohl großzügige Glasfassaden ermöglichen und gleichzeitig Vögel schützen. Wir bieten im Flachglas MarkenKreis eine breite Palette an Vogelschutzgläsern an. Mit unseren Projektberatern stehen wir Planern, Bauherren und Architekten für Beratungen rund um das Thema Vogelschutz zur Verfügung. Gemeinsam versuchen wir, eine sinnvolle, wirtschaftliche sowie effektive Glaslösung zu finden, um Vögel zu schützen. Sprechen Sie uns gerne an.

Unsere Projektberatung finden Sie hier.